Angaben über den Sicherungsschein und zu Zahlungspflichten finden Sie unter Abschnitt D.
Datenschutzrechtliches finden Sie unter Abschnitt B.
Erläuterungen zum Thema Mindestteilnehmerzahl finden Sie unter Abschnitt G.
Die gesetzliche Unterrichtung bei Buchung einer Pauschalreise nach § 651a BGB sowie Artikel 250 § 2 Absatz 1, die sog. "Anlage 11", finden Sie hier.
Unter Abschnitt L informieren wir Sie über die gesetzlichen Fristen zur Geltendmachung von eventuellen Ansprüchen und über Ihre gesetzlich geregelten Obliegenheiten. Ergänzende Informationen zur Vermeidung von Anspruchsverlusten finden Sie unter Abschnitt J.
Und, ganz wichtig, Datenschutzbestimmungen regelt der Abschnitt P.
A) Abschluss des Reisevertrages
- Die Anmeldung stellt rechtlich das Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages dar. Dieser kommt allerdings erst durch Zugang einer Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Eine durch ein Reisebüro oder auf unserer Webseite erstellte Vormerkungs-, Anmeldungs- oder Optionsbestätigung ersetzt diese Reisebestätigung nicht. Die Reiseausschreibung ist kein Angebot im Rechtssinne, sondern geht den Vertragserklärungen voraus (Invitatio ad offerendum). Weiteres regelt Abschnitt P.
- An die Anmeldung ist der Kunde bis zur Annahme durch den Reiseveranstalter, jedoch maximal zwei Wochen ab dem Zeitpunkt der Anmeldung, gebunden.
- Unternehmungen, die in der Ausschreibung als "Gelegenheit", "Möglichkeit", “auf eigene Faust” oder "fakultativ" bezeichnet werden, sind selbst nicht Bestandteil der geplanten vertraglichen Leistungen. Mit diesen Unternehmungen verbundene Kosten sind kein Teil des Reisepreises.
- Soweit der Reiseveranstalter gemäß Ausschreibung die Beantragung von Visa, ähnlichen Dokumenten oder Flugbuchungen übernimmt, erfolgt dies im Auftrag des Kunden (Geschäftsbesorgung).
- Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt der Ausschreibung dieser Reisebedingungen oder der Reisebestätigung abweichende Zusicherungen oder Vereinbarungen vorzunehmen.
B) Ausführendes Luftfahrtunternehmen
- Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 vom 14.12.2006 verpflichtet Reiseveranstalter von Beförderungsverträgen, die Kunden über den Namen der hierfür vorgesehenen Fluggesellschaft vor Reiseantritt zu unterrichten, sobald dies möglich ist. Sollte dies zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht sicher fest stehen, muss zunächst die wahrscheinlich vorgesehene Fluggesellschaft angegeben werden. Ändert sich die Fluggesellschaft nach erfolgter Anmeldung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.
C) Vertragliche Leistungen
- Die vom Reiseveranstalter geschuldeten vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Reisebestätigung (vgl. Abschnitt A Abs. 1), ergänzt (im Rahmen der Vertragserklärung des Kunden) durch die zugrundeliegende Ausschreibung. Weitere Vereinbarungen sind grundsätzlich schriftlich zu schließen und gelten vorrangig.
D) Sicherungsschein/Anzahlung/Zahlung
- Wenn Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausfallen, ist über den Sicherungsschein gem § 651 K BGB die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises und (sollte dies erst nach Reiseantritt eintreten) die zusätzlich notwendigen Aufwendungen für die Rückreise abgesichert. Alle Zahlungen auf den Reisepreis, mit Ausnahme der sofort fälligen Anzahlung, sind nur bei Vorliegen des Sicherungsscheines zu leisten.
- Der Reisende meldet sich zu einer angebotenen Reise verbindlich an, indem er das hierzu bereitgestellte Buchungsformular ausfüllt und die angegebene Anzahlung (für außereuropäische Reisen beträgt die Anzahlung fest EUR 800,--, (für innereuropäische Reisen beträgt die Anzahlungssumme 20% des gesamten Reisepreises) unverzüglich dem Reiseveranstalter zukommen lässt. Der Reisevertrag kommt zustande, sobald nach diesen beiden Schritten der Reiseveranstalter den Buchungseingang bestätigt. Der restliche Reisepreis wird am 40. Tag vor Reiseantritt bzw. spätestens bei Erhalt der Reiseunterlagen fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 50 Tagen vor Reiseantritt) übermittelt der Reiseveranstalter den Sicherungsschein ohne Eingang der Anzahlung und der Reisende hat den gesamten Reisepreis unverzüglich nach dessen Erhalt zu begleichen.
- Ohne komplette und fristgerechte Zahlung des fälligen Reisepreises besteht für den Reisenden kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung seitens des Reiseveranstalters. Bleibt eine fällige Zahlung nach einer verbindlichen Anmeldung aus, wird der Veranstalter dem Kunden eine Erinnerung nebst einer Fristsetzung zur Nachzahlung zukommen lassen. Geht innerhalb dieser Frist die fällige Zahlung nicht ein, hat der Reiseveranstalter das Recht die Durchführung der Reise für den Kunden zu stornieren. Das Ende dieser Frist gilt dann als Zeitpunkt des Stornos durch Kundenverschulden und wird wie ein durch den Kunden erfolgten Rücktritt von der Reise behandelt. Es finden folglich die unter Rubrik F) genannten Entschädigungssätze Anwendung. Der Reiseveranstalter hat das Recht, bereits zu einem früheren Zeitpunkt bezahlte Teilbeträge zum Ausgleich der Stornogebühren einzubehalten bzw. mit diesen zu verrechnen.
- Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind mit Eingang der Rechnung sofort fällig.
- Individuell organisierte Reisen auf direkte Kundennachfrage sind zum Zeitpunkt der Buchung zur Zahlung fällig. Wir erarbeiten zunächst ein persönliches Angebot gemäß Ihren Vorgaben, sollten Sie dieses annehmen ist dies durch eine vollständige Zahlung zu bestätigen.
- Bei Zahlungen per Überweisung aus Ländern außerhalb der EU und des Euroraumes (z.B. bei Zahlungen von einem schweizer Bankkonto) fallen leider, auch für uns als Zahlungsempfänger, gesonderte Gebühren an, indem wir nicht den vollen Nettobetrag Ihrer Überweisung gutgeschrieben bekommen. Da diese Gebühren in unserer Preiskalkulation nicht berücksichtigt sind, müssen wir hier leider eine einmalige Sondergebühr von EUR 30,-- pro Überweisungseingang erheben.
E) Änderung nach Vertragsabschluss
- Der Reiseveranstalter ist berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit unvorhersehbar und nach Vertragsabschluss folgende Preisbestandteile hinzukommen bzw. sich erhöhen: Wechselkurse für die gebuchte Reise; Beförderungskosten (insbesondere wegen Ölpreisverteuerungen oder eine Veränderung der Tarifstruktur seitens der Deutschen Bahn AG und weiterer Bahnunternehmen); Abgaben für bestimmte Leistungen; Hafen- und Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Flugbeförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren. Im Gegenzug hat der Reisende Anspruch auf eine Reisepreissenkung in gleicher Höhe, sollte sich das Preisniveau dieser Bestandteile entsprechend im Einkauf für den Reiseveranstalter verringern. Weiteres regelt Abschnitt Q.
- Die Preiserhöhung ist nur möglich, wenn die Buchung mindestens drei Monate vor Reisebeginn liegt. Der Reisepreis darf maximal um den Betrag erhöht werden, der sich bei Addition der Erhöhungsbeträge der in Abs. 1 genannten Kostenbestandteile ergibt. Soweit einschlägige Kostensteigerungen die Reisegruppe als Gesamtheit betreffen, werden sie zunächst pro Kopf umgelegt. Auf Anforderung ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden entsprechende Nachweise zu übermitteln.
- Der Reiseveranstalter muss dem Kunden eine Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes mitteilen. Ab dem 21. Tag vor Reiseantritt sind keine Preiserhöhungen mehr möglich.
- Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 8 %, ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Stattdessen kann er sein Recht gemäß § 651 a Abs. 4 Satz 3 BGB (Ersatzreise) geltend machen. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich gegenüber dem vom Kunden beauftragten Reisebüro oder direkt beim Reiseveranstalter erklärt werden. Sollte der Reisende den Veranstalter damit beauftragen, zusätzlich zum Grundreiseprogramm noch den Rückflug zu buchen, so geschieht dies im Rahmen eines gesonderten Vertrages, für welchen diese Rücktrittsrechte im Zuge von Preiserhöhungen unabhängig vom Vertrag über die Grundreise bestehen.
- Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor aus organisatorischen Gründen am angebotenen Reiseprogramm kleine Abänderungen vorzunehmen, solange diese den Charakter der Reise nicht verändern. Insbesondere bei der Anreise per Bahn können sich kurzfristig Fahrplanänderungen oder Zugausfälle ergeben, auf welche der Reiseveranstalter keinen Einfluss hat. In diesem Fall ist sowohl eine Veränderung der Anreiseroute als auch die Nutzung von Bussen für eine Teilstrecke durch den Reiseveranstalter möglich und dies stellt keinen Sonderkündigungsgrund oder Mangelgrund seitens des Reisenden dar. Der Reiseveranstalter informiert den Reisenden - sollte eine derartige Maßnahme notwendig sein - unverzüglich darüber.
- Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor von der in der Reisebestätigung genannten Hotelauswahl abzuweichen, sollte dies aufgrund der Buchungslage notwendig sein. Bei einer Hochstufung in ein höher klassifiziertes Hotel sind Nachberechnungen ausgeschlossen, bei einer Rückstufung in eine niedrigere Kategorie erhält der Reisende eine anteilige Rückerstattung des Reisepreises.
- Sämtliche Vertragsänderungen gelten als stillschweigend akzeptiert wenn der Kunde innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der Unterrichtung durch den Reiseveranstalter nicht schriftlich seine Zustimmung verweigert.
F) Rücktritt des Kunden/Umbuchung/Zusatzkosten
- Bei Rücktritt des Kunden bzw. Kundenstorno vor Reisebeginn hat der Reiseveranstalter bis zum Versand der Stornorechnung ein Wahlrecht zwischen der konkret berechneten angemessenen Entschädigung nach § 651 i Abs. 2 BGB und der Abrechnung nach den nachfolgend hierfür aufgeführten Pauschalen. Die einmal getroffene Wahl kann nur mit Einverständnis des Kunden wieder abgeändert werden. Zur pauschalierten Entschädigung gilt Folgendes:
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bis inkl. |
50 Tage vor Reisebeginn |
5% |
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ab 49. |
bis inkl. |
22 Tage vor Reisebeginn |
30% |
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ab 21. |
bis inkl. |
15 Tage vor Reisebeginn |
50% |
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ab 14. |
bis inkl. |
8 Tage vor Reisebeginn |
75% |
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ab 7. |
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Tage vor Reisebeginn und bei Nichtantritt |
100% |
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Die Pauschale berechnet sich nach dem Gesamtreisepreis des betroffenen Kunden und dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung. Dem Kunden bleibt freigestellt nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist. Auf die parallel mit der Buchung vorgenommene Anzahlung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung, es sei denn der Kunde kann dem Reiseveranstalter nachweisen, dass seine bisher für ihn getätigten Leistungen wie Hotelanzahlungen, verbindliche Buchung von Flugtickets oder der Erwerb von nicht oder nur teilweise erstattbaren Bahnfahrscheinen die Summe der Anzahlung nicht übersteigen. Die Anzahlung wird bei einer Reisestornierung seitens des Kunden auf der Stornorechnung zur Anrechnung gebracht. Entscheidet sich der Reiseveranstalter für die Entschädigung nach konkret entstandenen Kosten, so behält er sich das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr von bis zu EUR 50,-- pro Reisenden zusätzlich in Rechnung zu stellen. Die tatsächliche Höhe dieser Bearbeitungsgebühr hängt vom bereits in die Reisevorbereitung investierten Zeit- und Arbeitsaufwand ab. Um das Risiko einer Kostenübernahme im Falles eines Reiserücktritts seitens des Reisenden bei einem berechtigten und persönlichen Grund zu minimieren empfehlen wir Ihnen den Abschluß einer sog. Reiserücktrittskostenversicherung.
- Umbuchungen (z. B. hinsichtlich Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft, Beförderungs- oder Tarifart, bei Flugreisen auch der Buchungsklasse und der Flugverbindungen) sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Abs. 1 genannten Bedingungen (Rücktrittsentschädigung) und parallele Neuanmeldung möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung. Ändert sich lediglich der Abreise- und/oder Rückreiseort, werden bis zum 8. Tag vor Reisebeginn neben dem neu berechneten Reisepreis zusätzlich lediglich 50 € pro Person in Rechnung gestellt.
- Soll anstelle des Gastes, in dessen Namen eine Reise gebucht wurde, eine andere Person an der Reise teilnehmen (Namensänderung des Reiseteilnehmers), so fällt hierfür eine Bearbeitungsgebühr von EUR 100,-- an. Weniger als 30 Tage vor Reisebeginn sind solche Änderungen grundsätzlich ausgeschlossen. Wurden zum Zeitpunkt einer solchen Reisegaständerung bereits fest auf den Namen des bisherigen Gastes Buchungen vorgenommen worden (wie Flug- oder Bahnfahrscheine), so hat der sich zurück ziehende Gast diese Kosten zu tragen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet für diese Kosten einen Nachweis vorzulegen.
- Fallen durch vom Kunden zu vertretende Umstände, d. h. ohne mitwirkendes Verschulden des Reiseveranstalters bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen an (z. B. wegen einer erforderlichen kostenpflichtigen Flugreservierungs-/Ticket-Änderung bei fehlerhaften Namensangaben des Kunden), kann seitens des Reiseveranstalters verlangt werden, dass der Kunde diese ersetzt.
- Kann der Kunde seine Reise nicht antreten weil er wegen zu später Übermitelung der Visaunterlagen oder durch falsche Angaben darin sein Visum nicht rechtzeitig ausgestellt bekommt, so gilt dies als Reiserücktritt durch Kundenverschulden und wird analog einer Kündigung des Reisevertrags durch den Kunden oder ein Nichtantritt der Reise behandelt. Eine eventuelle Rückerstattung bereits gezahlter Beträge richtet sich nach obiger Tabelle.
- Die Pflicht zur Zahlung eventuell zusätzlich abgeschlossener Versicherungsprämien wird vom Rücktritt nicht berührt.
G) Vorbehalt der Reisestornierung bei Ausbleiben der Mindestteilnehmerzahl
- Wird eine in der Ausschreibung oder im sonstigen Inhalt des Reisevertrages festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann der Reiseveranstalter bis spätestens am 31. Tag vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Zur Feststellung, ob die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird oder erreicht werden kann, prüft der Reiseveranstalter den jeweiligen Buchungsstand einmal vier Monate vor Reisebeginn und ein weiteres Mal einen Monat vor Reisebeginn. Rücktritte vom Reisevertrag gemäß dieser Klausel finden daher in der Regel zu einem dieser beiden Zeitpunkte statt. Bei einem Rücktritt aufgrund der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl übernimmt der Reiseveranstalter keine Erstattungen für Drittleistungen wie z. B. Flüge, die der Kunde außerhalb des Leistungsangebotes des Veranstalters gebucht hat.
- In diesem Fall kann der Kunde die Teilnahme an einer anderen ausgeschriebenen Reise verlangen, sofern der Reiseveranstalter in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis bereitzustellen. Alternativ kann der Reisende auf freiwilliger Basis auch die Preisdifferenz zu einer teureren Reise begleichen.
- Die bei der Reise festgelegte Mindestteilnehmerzahl gilt auch für das fakultative Rahmenprogramm, soweit hier in der Reiseausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl angegeben ist.
H) Kündigung wegen besonderer Umstände
- Wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch der Reiseveranstalter den Reisevertrag kündigen. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei einer solchen Kündigung ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften (vgl. Abschnitt Q). Hinsichtlich von Reisewarnungen wegen einer angespannten Sicherheitslage in einem der Reiseländer oder -regionen orientiert sich sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde an den Sicherheitsinformationen des schweizerischen Departements für auswärtige Angelegenheiten. Liegen zum Zeitpunkt der Buchung bereits offizielle Reisewarnungen vor, so kann von der Reise nicht kostenfrei mit Verweis auf diese Warnhinweise zurück getreten werden (BGH, Urteil vom 19.09.2023 – X ZR 103/22). Dies ist nur dann möglich wenn sich die offiziellen Warnhinweise zwischen dem Zeitpunkt der Anmeldung und dem Reiseantritt in dem Maße verschlechtern das eine Teilnahme an der Reise dem Kunden nicht mehr zugemutet werden kann. Informieren Sie sich also im Zweifel vor der Anmeldung ob Warnhinweise vorliegen und entscheiden Sie dann selbst ob Sie hinsichtlich dieser Hinweise sich zur betreffenden Reise auf eigene Verantwortung anmelden wollen. Die aktuelle Lage können Sie hier abfragen.
- Der Reiseveranstalter kann aus wichtigem Grund vor Reiseantritt und während der Reise jederzeit den Reisevertrag unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (nach deutschem Recht gem. § 314 BGB) kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Reiseablauf vom Kunden nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder nicht abgeholfen werden kann.
- Ist der Fortgang einer Reise durch unvorhersehbare Ereignisse unmöglich (oder, falls diese inklusive dem Rückflug ist, dieser durch seitens des Reiseveranstalters nicht zu verantwortende Gründe nicht möglich ist), so hat der Reiseveranstalter ein Sonderkündigungsrecht auf den Reisevertrag mit einer Frist von 3 Tagen. Während dieser Frist hat der Reiseveranstalter noch für die Unterbringung der Gäste auf seine eigenen Kosten zu sorgen.
- Zum Auspruch der Kündigung gelten die Regelungen von Abschnitt K Abs. 2.
I) Haftung des Veranstalters
- Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht schwerwiegende Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird.
- Die Haftung auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt.
- Weitere Haftungsbeschränkungen können sich (nach deutschem Recht gemäß § 651 h Abs. 2 BGB) aus internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften ergeben.
J) Obliegenheit und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise
- Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Diese kann vom Reiseveranstalter (oder seinem Vertreter vor Ort) nur verweigert werden, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
- Leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe, kann der Kunde selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für dessen hierzu notwendigen Aufwendungen verlangen.
- Zeigt der Kunde einen eventuellen Mangel vor Ort dem Reiseveranstalter oder dessen Vertreter vor Ort unmittelbar nach Feststellung nicht auch in Schriftform an (und bietet dem Veranstalter in der Folge nicht die Möglichkeit diesen Mangel sofort zu beheben), so entfällt das Recht nach Ende der Reise hierfür eine Herabsetzung des Reisepreises zu verlangen.
- Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Der Anspruch entfällt, soweit der Kunde schuldhaft den Mangel nicht ohne Zeitverzug schriftlich anzeigt.
- Ist infolge eines Mangels dem Kunden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar oder ist sie durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat er eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.
- Eventuelle Rechte auf einer Reisepreisminderung aufgrund einer mangelhaften Leistung bestehen nur wenn Sie innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab dem Ende der Reise beim Reiseveranstalter eingefordert werden. Zuvor muß der Mangel/die Mängel dem Reiseveranstalter bereits vor Ort zeitnah angezeigt worden sein und eine Abhilfe seitens des Veranstalters ausgeblieben sein.
- Muß dem Gast während einer Reise aus einer selbstverschuldeten Situation vom Reiseveranstalter heraus geholfen werden (z.B. aus dem Gefängnis heraus holen oder Regelungen mit dem Krankenhaus bei plötzlicher Erkrankung) so hat der Kunde hierfür sämtliche Kosten zu tragen. Geht der Reiseveranstalter in einem solchen Fall in Vorleistung so hat der Gast nach dem Ende der Reise diese Kosten unverzüglich und vollständig zu erstatten.
- Der Reisende hat eine Pflicht im Rahmen des Kollektivs der gesamten Reisegruppe zum Gelingen der Reise im Sinne der Reiseausschreibung mitzuwirken.
K) Rechte und Pflichten der Reiseleitung
- Reiseleitungen und/oder örtliche Vertretungen sind beauftragt, während der Reise Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern diese möglich und erforderlich ist. Sie sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung vor Ort anzuerkennen oder entgegenzunehmen.
- Die Kündigung des Reisevertrages durch den Reiseveranstalter kann auch durch die Reiseleitung und/oder örtliche Vertretung ausgesprochen werden; diese sind insoweit vom Reiseveranstalter bevollmächtigt. Die Kündigung durch den Reiseveranstalter oder seinem Vertreter vor Ort kann erfolgen sollte der Reisende seiner Pflicht zur Mitwirkung zum Gelingen der Reise nicht nachkommen und sich auch nach mehrmaliger Ermahnung keine Wendung zum Besseren ergibt.
L) Anspruchstellung/Ausschlussfrist/Verjährung
- Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Reiseleistungen nach §§ 651 c bis 651 f BGB muss der Kunde innerhalb von 2 Jahren nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise dem Veranstalter gegenüber geltend machen (siehe hierzu die Kontaktdaten am Ende dieser Reisebedingungen). Nur bei unverschuldeter Fristversäumung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich. Ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises besteht ebenso nur wenn der Mangel bereits während der Reise ohne Zeitverzug dem Reiseveranstalter oder dessen Vertreter vor Ort schriftlich angegzeigt wurde und dieser der Bitte um Abhilfe nicht nachgekommen ist, obwohl dies aufgrund der Umstände zumutbar gewesen wäre.
- Die in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Ansprüche des Kunden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
M) Verantwortung des Reiseveranstalters hinsichtlich Leistungen, welche von dritter Seite erbracht werden
- Viele in unseren Reiseprogrammen angebotenen Bahnreisen finden in Regelzügen der jeweilig nationalen Bahngesellschaften statt. Der Reiseveranstalter ist daher nicht für eventuelle Verspätungen einer oder mehrerer dieser Züge verantwortlich und kann hierfür auch nicht haftbar gemacht werden. Gleiches gilt sollte ein Zug durch einen Streik ausfallen und es in der Folge zur Notwendigkeit kommen die Reise mit einem alternativen Verkehrsmittel fortzusetzen. Im Falle einer Verspätung liegt es aber in der Verantwortung des Reiseveranstalters oder seines Vertreters vor Ort sich um den möglichst planmäßigen Fortgang des Reiseprogramms zu kümmern.
- Bei Verspätungen innerhalb des Verantwortungsbereichs der Deutschen Bahn AG DB, der ÖBB oder der SBB hat der Reisende sich in eigener Verantwortung um die Einhaltung seiner Fahrgastrechte zu kümmern. Dies schließt ausdrücklich mit ein, sich eine eventuelle Verspätung bereits im betreffenden Zug vom Zugpersonal schriftlich bestätigen zu lassen. Der weitere Verlauf des Reklamationsverfahrens findet ausschließlich zwischen dem Reisenden und der Bahngesellschaft statt, der Reiseveranstalter hat darauf keinen Einfluss.
- Für Verspätungen außerhalb des deutschsprachigen Raums kann dem Reisenden kein Anspruch auf Teil-Rückerstattung des Fahrpreises garantiert werden. Es finden die landesüblichen Bedingungen zur Handhabung von Fahrgastrechten Anwendung, welche seitens des Reisenden selbst bei der betroffenen Bahngesellschaft einfordern muß. Der Schriftverkehr in der Folge findet direkt zwischen dem Reisenden und der Bahngesellschaft statt und der Reiseveranstalter hat darauf weder einen Einfluß noch trägt er die Verantwortung sollte der Reisende mit der Lösung nicht voll zufrieden sein. Unser vor Ort anwesender Reiseleiter kümmert sich stattdessen um die weitere Organisation und Durchführung der Reise, wobei nicht die individuellen Ansprüche des einzelnen Reisenden im Vordergrund stehen, sondern die möglichst unveränderte Fortführung der Reise.
N) Verantwortung für das persönliche Reisegepäck
- Jeder Reisende ist, insbesondere im ersten Teil der Reise (der Anreise im Zug), für sein persönliches Reisegepäck selbst verantwortlich. Er hat darauf zu achten, dass kein Gepäckstück bei Umsteigevorgängen verloren geht und dass sich sein Gepäck in den jeweiligen Zügen in seiner Obhut befindet. Für eventuelle Schäden oder Verluste, welche am Gepäck entstehen, ist der Reisende selbst verantwortlich. Der Reiseveranstalter, oder sein Vertreter vor Ort, kann hierfür nicht verantwortlich gemacht werden.
O) Verantwortung über des Visaverfahren seitens des Reisenden
- Viele der hier angebotenen Reisen beinhalten eine Visapflicht zur Einreise in den Iran oder anderer Staaten. Der Reiseveranstalter übermittelt dem Reisenden rechtzeitig die zur Erteilung des Visa notwendigen Dokumente und teilt ihm mit, welche Angaben und Kopien hierzu notwendig sind. Die rechtzeitige Rücksendung dieser Dokumente unterliegt der alleinigen Verantwortung des Reisenden. Sollte durch eine zu spät, nur teilweise oder fehlerhafte Rücksendung dieser Dokumente eine rechtzeitige Ausstellung des Visums nicht mehr möglich sein, so trägt allein der Reisende hierfür die Verantwortung. Der Reiseveranstalter behält sich in diesem Fall die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches gegenüber dem Reisenden ausdrücklich vor, wenn eine bereits erfolgte Reservierung kurz vor dem eigentlichen Antritt der Reise nicht mehr rückgängig gemacht werden kann und der Reiseveranstalter die vom ihm zu leistenden Auslagen für Fahrscheine, Hotels und Rundfahrten ganz oder teilweise bereits ohne Anspruch auf Rückerstattung getätigt hat. Zur Orientierung der Berechnung des Schadenersatz dienen die Werte, welche unter der Rubrik F) aufgeführt sind.
P) Datenschutzbestimmungen
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Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen
- Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die:
- Orientbahn Reisen, Herr Andreas Lotter
Jurastr. 6
73765 Neuhausen, Deutschland
Tel.: 01623298279
E-Mail: kontakt@orientbahn-reisen.de
Website: www.orientbahn-reisen.de
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Cookies
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Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen
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Abonnement unseres Infobriefes
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Newsletter-Tracking
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Kommentarfunktion im Blog auf der Internetseite
- Die Orientbahn Reisen bietet den Nutzern auf einem Blog, der sich auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen befindet, die Möglichkeit, individuelle Kommentare zu einzelnen Blog-Beiträgen zu hinterlassen. Ein Blog ist ein auf einer Internetseite geführtes, in der Regel öffentlich einsehbares Portal, in welchem eine oder mehrere Personen, die Blogger oder Web-Blogger genannt werden, Artikel posten oder Gedanken in sogenannten Blogposts niederschreiben können. Die Blogposts können in der Regel von Dritten kommentiert werden.
- Hinterlässt eine betroffene Person einen Kommentar in dem auf dieser Internetseite veröffentlichten Blog, werden neben den von der betroffenen Person hinterlassenen Kommentaren auch Angaben zum Zeitpunkt der Kommentareingabe sowie zu dem von der betroffenen Person gewählten Nutzernamen (Pseudonym) gespeichert und veröffentlicht. Ferner wird die vom Internet-Service-Provider (ISP) der betroffenen Person vergebene IP-Adresse mitprotokolliert. Diese Speicherung der IP-Adresse erfolgt aus Sicherheitsgründen und für den Fall, dass die betroffene Person durch einen abgegebenen Kommentar die Rechte Dritter verletzt oder rechtswidrige Inhalte postet. Die Speicherung dieser personenbezogenen Daten erfolgt daher im eigenen Interesse des für die Verarbeitung Verantwortlichen, damit sich dieser im Falle einer Rechtsverletzung gegebenenfalls exkulpieren könnte. Es erfolgt keine Weitergabe dieser erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte, sofern eine solche Weitergabe nicht gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Rechtsverteidigung des für die Verarbeitung Verantwortlichen dient.
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Abonnement von Kommentaren im Blog auf der Internetseite
- Die im Blog der Orientbahn Reisen abgegebenen Kommentare können grundsätzlich von Dritten abonniert werden. Insbesondere besteht die Möglichkeit, dass ein Kommentator die seinem Kommentar nachfolgenden Kommentare zu einem bestimmten Blog-Beitrag abonniert.
- Sofern sich eine betroffene Person für die Option entscheidet, Kommentare zu abonnieren, versendet der für die Verarbeitung Verantwortliche eine automatische Bestätigungsmail, um im Double-Opt-In-Verfahren zu überprüfen, ob sich wirklich der Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse für diese Option entschieden hat. Die Option zum Abonnement von Kommentaren kann jederzeit beendet werden.
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Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
- Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
- Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
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Rechte der betroffenen Person
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a) Recht auf Bestätigung
- Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
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b) Recht auf Auskunft
- Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:
- die Verarbeitungszwecke,
- die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden,
- die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen,
- falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer,
- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
- das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde,
- wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten,
- das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
- Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
- Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
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c) Recht auf Berichtigung
- Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
- Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
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d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)
- Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
- Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
- Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
- Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
- Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
- Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
- Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.
- Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der Orientbahn Reisen gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Orientbahn Reisen wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.
- Wurden die personenbezogenen Daten von der Orientbahn Reisen öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die Orientbahn Reisen unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter der Orientbahn Reisen wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
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e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
- Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
- Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
- Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
- Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
- Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der Orientbahn Reisen gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Orientbahn Reisen wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
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f) Recht auf Datenübertragbarkeit
- Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
- Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
- Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der Orientbahn Reisen wenden.
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g) Recht auf Widerspruch
- Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
- Orientbahn Reisen verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
- Verarbeitet Orientbahn Reisen personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Orientbahn Reisen der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die Orientbahn Reisen die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
- Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der Orientbahn Reisen zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
- Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt jeden Mitarbeiter der Orientbahn Reisen oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
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h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
- Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
- Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die Orientbahn Reisen angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
- Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
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i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
- Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
- Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
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Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren
- Der für die Verarbeitung Verantwortliche erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt. Schließt der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
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Rechtsgrundlage der Verarbeitung
- Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
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Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
- Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
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Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
- Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
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Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
- Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
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Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
- Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
Q) Sonstiges
- Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere die §§ 651 a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist. Der Gerichtsstand für Kunden aus Deutschland ist Esslingen am Neckar. Kunden, deren Wohnsitz nicht in Deutschland liegt, haben die Wahl ebenso Esslingen am Neckar als Gerichtsstand zu wählen, wenn sie die deutsche Sprache der französischen vorziehen. Für alle anderen Kunden ist der Gerichtsstand Lons le Saunier, Frankreich und es finden die vergleichbaren Bestimmungen des französischen Rechts Anwendung. Sollten einige Klauseln dieser AGB mit der geltenden Rechtslage nicht übereinstimmen, so bleiben die restlichen Klauseln dieser AGB uneingeschränkt gültig.
R) für wen unsere Reise grundsätzlich nicht geeignet sind
- Sämtliche Reisen aus unserem Haus sind nicht geeignet für Menschen mit körperlichen Einschränkungen jeglicher Art, welche einer ständigen medezinischen Betreuung unterliegen oder Schwanger sind.
Kontaktadressen des Reiseveranstalters:
Andreas Lotter Reisen, kontakt@orientbahn-reisen.de, 0049-162/3298279
Jurastr. 6, D-73765 Neuhausen
6 rue de Boussieres, F-39800 Poligny
Stand: Mai 2018